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AGB
Erfahrungen & Bewertungen zu COACH MARC

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



1. Geltungsbereich


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle aktuellen und zukünftigen Verträge zwischen dem Personal Trainer und dem Klienten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


1.2 Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen erlangen nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.



2. Leistungsumfang


2.1 Individuelles Konzept:
Das Dienstleistungsangebot basiert auf einem individuell abgestimmten Konzept, das den spezifischen Bedürfnissen und Zielen des Klienten entspricht. Änderungen im Leistungskonzept, die die Qualität der Dienstleistung nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten und berechtigen den Klienten nicht zu Ansprüchen.


2.2 Anamnese und Vertraulichkeit:
Vor Beginn des Trainings ist der Anamnesebogen, einschließlich Gesundheitsangaben und Zielsetzungen, vollständig auszufüllen. Dies dient der Absicherung beider Parteien und stellt die Grundlage für eine sichere und effektive Trainingsplanung dar. Der Personal Trainer garantiert dabei absolute Vertraulichkeit und Datenschutz.


2.3 Erstgespräch:
Die Inhalte, Ziele und geplante Umsetzung der Trainingseinheiten werden in einem kostenpflichtigen Erstgespräch abgestimmt. Sollte es im Anschluss zu einem Vertragsabschluss mit einer Mindestpaketlaufzeit von einem Monat kommen, wird die Gebühr für das Erstgespräch zu 100 % auf das erste Paket angerechnet.


2.4 Abrechnung von Trainingseinheiten:
Trainingseinheiten von längerer Dauer werden anteilig im 15-Minuten-Takt abgerechnet. Die genaue Berechnung richtet sich nach den aktuellen Konditionen, die unter anderem von Faktoren wie dem Dienstleistungsumfang, Auslastungsgrad oder anderen betrieblichen Aspekten abhängen.



3. Preise und Kosten


3.1 Die Preise für Trainingseinheiten oder Pakete variieren je nach Art, Umfang und Dauer der angebotenen Dienstleistungen sowie der aktuellen Auslastung. Alle Preise sind in Euro angegeben und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.


3.2 Fahrtkostenpauschale:
Für Anfahrten von mehr als 20 Kilometern (einfache Strecke) wird eine Fahrtkostenpauschale in Höhe von 0,50 € pro Kilometer (inkl. MwSt.) berechnet. Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der Distanz zwischen dem Anbieterstandort und dem Trainingsort.


3.3 Zusatzkosten:
Zusätzliche Kosten, wie Eintrittsgebühren, Mitgliedsbeiträge, Parkgebühren oder Spesen, sind vom Klienten zu tragen. Diese werden vorab transparent kommuniziert und bei Bedarf in der Rechnung separat ausgewiesen.


3.4 Anpassungen:
Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Preise bei Bedarf anzupassen (z. B. aufgrund von Änderungen der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gestiegenen Betriebskosten oder Erweiterung des Dienstleistungsangebots). Preisänderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt und wirken sich nicht auf bereits abgeschlossene Verträge oder Pakete aus.


3.5 Rabatte und Sonderkonditionen:
Der Anbieter kann nach eigenem Ermessen Rabatte oder Sonderkonditionen gewähren. Diese sind zeitlich begrenzt und gelten nur für den jeweils festgelegten Zeitraum.



4. Zahlungsbedingungen


4.1 Paketbuchungen:


Die Kosten für gebuchte Pakete sind grundsätzlich einen Monat im Voraus zu zahlen. Der Gesamtbetrag ist innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen. Einzelne Trainingseinheiten werden nicht angeboten; es stehen ausschließlich Pakete zur Buchung zur Verfügung.


4.2 Zahlungsverzug:
Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 € pro Mahnung erhoben. Ab der dritten Mahnung können zusätzliche Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB) in Rechnung gestellt werden. Bis zur vollständigen Begleichung der offenen Beträge besteht kein Anspruch auf weitere Trainingseinheiten.



5. Stornierung und Umbuchung


5.1 Stornierungsfristen:
Eine Stornierung oder Umbuchung muss schriftlich erfolgen – entweder über den Buchungslink (z. B. Calendly), per E-Mail oder per WhatsApp – und mindestens 24 Stunden vor Beginn der geplanten Trainingseinheit eingehen. Andernfalls wird das volle Honorar für die gebuchte Einheit berechnet.

Ausnahmen:
Wird eine Stornierung aufgrund unverschuldeter Umstände, wie einer Krankheit (Nachweis durch ärztliches Attest), vorgenommen, wird die Einheit nicht berechnet und kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.


5.2 Trainingseinheiten im Freien:
Sollte eine Einheit ausnahmsweise im Freien geplant sein und die Wetterumstände dies nicht zulassen (z. B. durch extreme Hitze, Starkregen oder Sturm), wird die Einheit entweder verschoben oder, wenn möglich, an einen Indoor-Standort verlegt. Die Entscheidung wird in Absprache zwischen dem Personal Trainer und dem Klienten getroffen.


5.3 Unvorhersehbare Umstände:
Wenn die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund anderer unvorhersehbarer Umstände (z. B. plötzliche Erkrankung des Trainers oder höherer Gewalt) unmöglich ist, wird die Einheit verschoben. Es entstehen dem Klienten dadurch keine zusätzlichen Kosten.



6. Haftung


6.1 Der Personal Trainer haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, es sei denn, diese beruhen auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten.


6.2 Der Personal Trainer übernimmt keine Haftung für das Nichterreichen eines vom Klienten angestrebten Ziels.


6.3 Die Inanspruchnahme von Leistungen durch Kooperationspartner oder Dritte erfolgt auf eigene Verantwortung des Klienten.


6.4 Der Personal Trainer verfügt über eine Berufshaftpflichtversicherung. Der Klient ist selbst verantwortlich, sich gegen Unfälle und Verletzungen im Zusammenhang mit dem Training sowie für den Weg zum und vom Trainingsort abzusichern.



7. Datenschutz


Die personenbezogenen Daten des Klienten werden ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Leistungen genutzt und vertraulich behandelt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Klienten oder im Rahmen gesetzlicher Verpflichtungen.



8. Schlussbestimmungen


8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts.


8.2 Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Wohnsitz des Personal Trainers vereinbart, sofern der Klient Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist.


8.3 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine rechtsgültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.